Velotransport Linie 73
Regelungen und Vorschriften beim Velo Transport:
- Rollstühle und Kinderwagen sind vortrittsberechtigt.
- Aus Kapazitätsgründen, Kinderwagen / Rollstuhl haben vorang, ist der Velotransport unter Umständen nicht möglich oder eingeschränkt.
- Die Sicherheit der anderen Fahrgäste muss jederzeit gewährleistet sein.
- Sollte das Velo aus Kapazitätsgründen nicht mitgeführt werden können, so muss auf einen späteren Kurs ausgewichen werden.
-Die Velos auf der Linie 71 müssen vom Fahrgast selbst verladen werden